- Die Kündigung des Mietvertrages muss von allen Mietparteien unterschrieben werden, da Teilkündigungen nicht möglich sind.
- Eine Übertragung des Mietvertrages auf andere Personen ist nicht gestattet.
- Die Kündigung wird erst bei Empfang durch die Vermietung wirksam; das Datum des Poststempels ist nicht relevant.
- Die im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfristen und -termine müssen beachtet werden.
- Eine ausserterminliche Kündigung ist nur möglich, wenn ein zumutbarer Nachmieter gefunden wird.
- Ein Wohnungstausch erfordert das Einverständnis der Vermieterschaft und eine formelle Kündigung.
- Interne Wohnungswechsel innerhalb der Liegenschaft sind nur aus einem wesentlichen Grund, wie zum Beispiel Familienzuwachs oder finanziellen Änderungen, möglich.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an [email protected] wenden.