Rücksichtnahme / Sorgfalt

Im Interesse eines guten Verhältnisses unter den Mietern verpflichten sich alle zu gegenseitiger Rücksichtnahme und zur sorgfältigen Benützung sämtlicher Einrichtungen und Anlagen. Die Mieter sind dafür besorgt, dass sich auch ihre allfälligen Mitbewohner der Hausordnung unterziehen.

Reinigung

Die Mieter achten sowohl in den Mietobjekten als auch in den allgemeinen Räumlichkeiten und in der Umgebungsanlage auf Reinlichkeit. Besondere Verunreinigungen, wie sie unter anderem durch Kinder und Haustiere verursacht werden können, sind von den verantwortlichen Mietern jeweils sofort zu entfernen.

Die wöchentliche Reinigung der Türvorlage ist Sache der Mieter.

Abfälle

Abfälle jeglicher Art dürfen ausschliesslich im privaten Kehrichtsack innerhalb des Mietobjektes deponiert und nur über die offizielle Kehrichtabfuhr entsorgt werden.

Das Bereitstellen der Kehrichtsäcke an der dafür vorgesehenen Stelle darf frühestens am Vorabend des Entsorgungstages erfolgen.

Es ist nicht gestattet Haushaltabfälle in allgemeinen Räumlichkeiten zwischen zu lagern oder in allgemeinen Papierkörben der Umgebungsanlage zu entsorgen.

Allgemeine Räumlichkeiten und Anlagen

Das Abstellen und Lagern (auch kurzfristig) von privaten Gegenständen, wie z. B. Schuhe, Schränke, Pflanzen etc., in allgemeinen Räumlichkeiten, Vorplätzen und in den Umgebungsanlagen ist nicht gestattet.

Benutzen Kinder den Spielplatz oder ähnliche Einrichtungen, so ist es Sache der Eltern die Kinder zur Ordnung anzuhalten und sofern eine entsprechende Einrichtung vorhanden ist, den Sandkasten nach Gebrauch abzudecken.

Für die Benützung von Waschküchen, Trocknungsräumen und andere der Gemeinschaft dienenden Einrichtungen gelten jeweils spezielle Richtlinien wie z. B. die Waschküchenordnung.

Velos, Dreiräder und Kinderwagen

In Gebrauch stehende Velos, Dreiräder und Kinderwagen dürfen ausschliesslich in den dafür vorgesehenen Velo- und Kinderwagenräumen eingestellt werden.

Nicht in Gebrauch stehende Dreiräder, Kinderwagen und Velos dürfen ausschliesslich im zugeteilten Kellerabteil aufbewahrt werden.

Winterutensilien wie Schlitten und Skier sind in den eigenen Mieträumlichkeiten aufzubewahren.

Sicherheit

Wo die Schliessung nicht elektronisch erfolgt, ist die Haustüre spätestens ab 20.00 Uhr abzuschliessen. Dasselbe gilt für alle übrigen Hauszugänge wie z. B. Keller- und Veloraumtüren.

Ruhe

Mitbewohner dürfen nicht durch Lärm gestört werden. Radio, Fernseh- und ähnliche Geräte sind deshalb auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Das private Musizieren mit Musikinstrumenten ist grundsätzlich nur zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr gestattet. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Zeiten mit den betroffenen Nachbarn abzusprechen. Das Erteilen von Musikunterricht an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.

Ab 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist strikte Nachtruhe einzuhalten. Während dieser Zeit ist auch das Waschen und Trocknen mit privaten Maschinen zu unterlassen.

Im Übrigen wird auf die Lärmschutzverordnung oder gegebenenfalls auf die lokalen Lärmschutzreglemente sowie auf die Polizeiordnung verwiesen.

Grillieren

Beim Grillieren auf Balkonen und Gartensitzplätzen ist auf die übrigen Mitbewohner gebührend Rücksicht zu nehmen. Im Speziellen sind Rauch-, Geruchs- und Lärmbelästigungen zu vermeiden. Allfällige feuerpolizeiliche Vorschriften und Verbote sind zu beachten.

Balkone

Auf den Balkonen dürfen keine Schränke, Haushaltapparate etc. aufgestellt werden, welche höher sind als das Balkongeländer bzw. die Balkonbrüstung. Ebenso ist es nicht gestattet ohne Bewilligung der Vermieterin Windschütze, Netze und Katzenleitern in jeglicher Form anzubringen.

Es ist nicht erlaubt, Blumenkisten auf der Aussenseite der Balkonbrüstungen anzubringen, sie sind ausschliesslich auf der Innenseite der Balkone anzubringen.

Heizung

Während der Heizperiode darf die Heizung in keinem Raum ganz abgestellt werden. Es wird empfohlen, die Wohn- und Schlafräume während der Heizperiode mehrmals täglich jedoch nur für kurze Zeit zu lüften (Energieverbrauch!).

Keller- und Estrichfenster sollen bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt geschlossen werden.

Was ausdrücklich nicht gestattet ist:

Meldungen über Verstösse gegen diese Hausordnung nimmt die Verwaltung nur in schriftlicher Form über das Service Center entgegen.

Unser Tipp zum Schluss:

Bitte gehe mit deinen Nachbarn um, so wie du wünschst, wie sie mit dir umgehen!

Letzte Aktualisierung: 21.12.2024