Im Interesse eines guten Verhältnisses unter den Mietern verpflichten sich alle zu gegenseitiger Rücksichtnahme und zur sorgfältigen Benützung sämtlicher Einrichtungen und Anlagen. Die Mieter sind dafür besorgt, dass sich auch ihre allfälligen Mitbewohner der Hausordnung unterziehen.
Die Mieter achten sowohl in den Mietobjekten als auch in den allgemeinen Räumlichkeiten und in der Umgebungsanlage auf Reinlichkeit.
Besondere Verunreinigungen, wie sie unter anderem durch Kinder und Haustiere verursacht werden können, sind von den verantwortlichen Mietern jeweils sofort zu entfernen.
Die wöchentliche Reinigung der Türvorlage ist Sache der Mieter.
Das Abstellen und Lagern privater Gegenstände (z. B. Schuhe, Schränke, Pflanzen etc.) in allgemeinen Räumlichkeiten, Vorplätzen und in den Umgebungsanlagen ist nicht gestattet.
Benutzen Kinder den Spielplatz oder ähnliche Einrichtungen, so ist es Sache der Eltern, die Kinder zur Ordnung anzuhalten und – sofern vorhanden – den Sandkasten nach Gebrauch abzudecken.
Für die Benützung von Waschküchen, Trocknungsräumen und anderen gemeinschaftlichen Einrichtungen gelten spezielle Richtlinien wie z. B. die Waschküchenordnung.
Wo die Schliessung nicht elektronisch erfolgt, ist die Haustüre spätestens ab 20.00 Uhr abzuschliessen. Dasselbe gilt für alle übrigen Hauszugänge wie z. B. Keller- und Veloraumtüren.