Rücksichtnahme / Sorgfalt
Im Interesse eines guten Verhältnisses unter den Mietern verpflichten sich alle zu gegenseitiger Rücksichtnahme und zur sorgfältigen Benützung sämtlicher Einrichtungen und Anlagen. Die Mieter sind dafür besorgt, dass sich auch ihre allfälligen Mitbewohner der Hausordnung unterziehen.
Reinigung
Die Mieter achten sowohl in den Mietobjekten als auch in den allgemeinen Räumlichkeiten und in der Umgebungsanlage auf Reinlichkeit.
Besondere Verunreinigungen, wie sie unter anderem durch Kinder und Haustiere verursacht werden können, sind von den verantwortlichen Mietern jeweils sofort zu entfernen.
Die wöchentliche Reinigung der Türvorlage ist Sache der Mieter.
Abfälle
- Abfälle jeglicher Art dürfen ausschliesslich im privaten Kehrichtsack innerhalb des Mietobjektes deponiert und nur über die offizielle Kehrichtabfuhr entsorgt werden.
- Das Bereitstellen der Kehrichtsäcke an der dafür vorgesehenen Stelle darf frühestens am Vorabend des Entsorgungstages erfolgen.
- Es ist nicht gestattet, Haushaltabfälle in allgemeinen Räumlichkeiten zwischenzulagern oder in allgemeinen Papierkörben der Umgebungsanlage zu entsorgen.
Allgemeine Räumlichkeiten und Anlagen
Das Abstellen und Lagern privater Gegenstände (z. B. Schuhe, Schränke, Pflanzen etc.) in allgemeinen Räumlichkeiten, Vorplätzen und in den Umgebungsanlagen ist nicht gestattet.
Benutzen Kinder den Spielplatz oder ähnliche Einrichtungen, so ist es Sache der Eltern, die Kinder zur Ordnung anzuhalten und – sofern vorhanden – den Sandkasten nach Gebrauch abzudecken.
Für die Benützung von Waschküchen, Trocknungsräumen und anderen gemeinschaftlichen Einrichtungen gelten spezielle Richtlinien wie z. B. die Waschküchenordnung.
Velos, Dreiräder und Kinderwagen
- In Gebrauch stehende Velos, Dreiräder und Kinderwagen dürfen ausschliesslich in den dafür vorgesehenen Räumen eingestellt werden.
- Nicht in Gebrauch stehende Fahrzeuge dürfen ausschliesslich im zugeteilten Kellerabteil aufbewahrt werden.
- Winterutensilien wie Schlitten und Skier sind in den eigenen Mieträumlichkeiten aufzubewahren.
Sicherheit
Wo die Schliessung nicht elektronisch erfolgt, ist die Haustüre spätestens ab 20.00 Uhr abzuschliessen. Dasselbe gilt für alle übrigen Hauszugänge wie z. B. Keller- und Veloraumtüren.
Ruhe
Mitbewohner dürfen nicht durch Lärm gestört werden. Radio, Fernseh- und ähnliche Geräte sind deshalb auf Zimmerlautstärke einzustellen.
- Privates Musizieren ist grundsätzlich nur von 9.00–12.00 Uhr sowie 14.00–19.00 Uhr gestattet.
- Das Erteilen von Musikunterricht an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.
- Von 22.00–7.00 Uhr ist strikte Nachtruhe einzuhalten.
- Während dieser Zeit ist auch das Waschen und Trocknen mit privaten Maschinen zu unterlassen.
Im Übrigen wird auf die Lärmschutzverordnung bzw. lokale Bestimmungen verwiesen.
Grillieren
Beim Grillieren auf Balkonen und Gartensitzplätzen ist auf die Mitbewohner Rücksicht zu nehmen. Rauch-, Geruchs- und Lärmbelästigungen sind zu vermeiden. Feuerpolizeiliche Vorschriften sind einzuhalten.
Balkone
- Schränke, Haushaltapparate etc., die höher sind als das Balkongeländer, dürfen nicht aufgestellt werden.
- Windschütze, Netze und Katzenleitern dürfen ohne Bewilligung nicht angebracht werden.
- Blumenkisten sind ausschliesslich auf der Innenseite der Balkone zu platzieren.
Heizung
- Während der Heizperiode darf die Heizung in keinem Raum ganz abgestellt werden.
- Es wird empfohlen, Wohn- und Schlafräume mehrmals täglich kurz zu lüften.
- Keller- und Estrichfenster sollen bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt geschlossen werden.
Was ausdrücklich nicht gestattet ist
- Das Ausgestelltlassen von Stoffsonnenstoren bei schlechtem Wetter.
- Das Ausklopfen von Teppichen und Türvorlagen via Fenster oder Balkon.
- Das Füttern von Vögeln via Balkon oder Fenster.
- Das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden, Katzen und anderen grösseren Haustieren. (Haustierhaltung bedingt schriftliche Bewilligung.)
- Das Aufhängen von Wäsche in der Wohnung (Feuchtigkeitsschäden).
- Das Entsorgen von Abfällen via Bad-, WC- oder Küchenabläufe (z. B. Katzensand, Windeln, Hygieneartikel).
- Das Befahren von Fusswegen, Rasen und Rabatten mit Motorfahrzeugen, Mofas, Velos etc.
- Das Befestigen von Parabol- und Funkantennen an der Fassade, auf Dächern oder Balkonen.
- Das Parkieren auf Besucherparkplätzen durch Mieter oder Mitbewohner.
Meldungen über Verstösse gegen diese Hausordnung nimmt die Verwaltung nur schriftlich über das Service Center entgegen.
Tipp zum Schluss
Bitte gehen Sie mit Ihren Nachbarn so um, wie Sie möchten, dass sie mit Ihnen umgehen.
Letzte Aktualisierung: 21.12.2024